Erwin Komenda: Der Urheber des Porsche 356 - Ein historisches Urteil

Entdecken Sie auf unserer Webseite die bahnbrechende Entscheidung des OLG Stuttgart, welche Erwin Komenda offiziell als den Urheber des ikonischen Porsche 356 anerkennt. Dieses Urteil unterstreicht Komendas unschätzbaren Beitrag zur Automobilgeschichte und Kunst. Für alle Interessierten bieten wir das vollständige Urteil zum Download an. 

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Urteil OLG Stuttgart vom 03.03.2023: Erwin Komenda hat diese Gestaltung geschaffen und ist der Urheber des Porsche 356
URTEIL SEITE 3: Die Gestaltung des Porsche 356 sei zwar als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschutzt (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG) und die Klagerin habe auch nachgewiesen,
dass E.K. diese Gestaltung geschaffen habe und damit deren Urheber sei (§ 7 UrhG).
Urteil OLG Stuttgart v. 03.03.2023[10430
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